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Festzins

7 Oktober 2010

Beim Festzins zahlt der Schuldner (Kapitalnehmer) ein Entgelt über den Nennbetrag eines geliehenen Geldbetrages an den Gläubiger (Kapitalgeber) für eine bestimmte Zeitspanne, die Laufzeit. Der Festzins ist dieser so genannte Nominalzins. Er wird zwischen dem Kapitalnehmer und -geber mit Hilfe eines Vertrages vereinbart. Der Zins gilt für die gesamte Vertragslaufzeit bzw.
einen sehr langen Zeitraum, beispielsweise 15 Jahre. Vereinbarungen über Festzinsen gibt es neben dem Kreditbereich auch z. B. bei den Wertpapieren. Er wird in Prozent angegeben, dem Nominalzinssatz. Bis zur Fälligkeit wird der Zinsbetrag an den Gläubiger gezahlt. Handelt es sich um einen Verbraucherkreditvertrag, so findet das Bürgerliche Gesetzbuch Anwendung. Dies bestimmt genau, was im Vertrag anzugeben ist.

Festzinsvereinbarungen gibt es auch bei längerfristigen, risikoarmen Geldanlagen, z. B. Sparkonten. Vorteil ist der garantierte Zins über die gesamte Laufzeit, wobei sich der Ertrag bereits beim Abschluss ganz einfach errechnen lässt. Regelmäßig werden die Konditionen von etwa 100 Angeboten der Kreditinstitute und Direktbanken mit Laufzeiten zwischen ein und zehn Jahren von Stiftung Warentest geprüft. Ein entscheidendes Kriterium dabei sind die Renditen.

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