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Nichtveranlagungsbescheinigung

7 Oktober 2010

Eine Nichtveranlagungsbescheinigung kann von Personen und Unternehmen beantragt werden, die keine Einkommenssteuer entrichten müssen. Dazu zählen insbesondere Personengruppen, die Aufgrund ihrer Situation zu den Geringverdienern gezählt werden, oder mit steuerfreiem Kapital handeln. Beantragen kann man eine nichtveranlagungsbescheinigung beim örtlichen Finanzamt. Mit einer solchen Bescheinigung haben Anleger, die keine Einkommenssteuer entrichten müssen, die Möglichkeit die Belastungen durch die Abgeltungssteuer zu minimieren.

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