Referenzkonto
7 Oktober 2010
Eröffnet man ein Tagesgeld- oder Festgeldkonto, so ist man gezwungen ein Referenzkonto anzugeben. Bei einem Tagesgeldkonto dient das Referenzkonto dazu, Beträge ein- und auszahlen zu können. In Verbindung mit einem Festgeldkonto dient das Referenzkonto vorrangig dazu, Zinsauszahlungen zu erhalten. Ein Referenzkonto muss allerdings nicht extra eröffnet werden, da ein normales Girokonto als Referenzkonto vollkommen ausreichend ist.