Sparerpauschbetrag
Der Sparerpauschbetrag stellt seit der Einführung der Abgeltungssteuer den Betrag dar, den man steuerfrei aus Zinsen und Dividenden einnehmen darf. Im Zusammenhang mit dem neuen Sparerpauschbetrag können Ledige bis zu 801 € pro Jahr und Verheiratete bis zu 1602 € pro Jahr einnehmen, ohne diese versteuern zu müssen. Anleger sollte allerdings wissen, dass der Sparerpauschbetrag auch aufgeteilt werden kann, sodass auch auf mehreren Konten ein Teil des Freibetrages genutzt werden kann. Wichtig ist aber, dass man den Überblick über die erteilten Freistellungsaufträge behält, da die Bank nicht verpflichtet ist, diesen gesondert zu überprüfen. Fallen dem Finanzamt dann Ungereimtheiten auf, so kann dies zu einem steuerrechtlichen Verfahren führen.