Termineinlagen sind eine Form der Bankeinlage, die dem kurzfristigen Vermögensaufbau dienen. Sie gliedern sich in Festgeld, welches zu einem vorher vereinbarten Termin fällig wird und in Kündigungsgeld, welches bei einer Kündigung des entsprechenden Vertrages in Anspruch genommen werden kann. Anleger sollten wissen, dass die Termineinlagen der Bank zur Verfügung gestellt werden, welche diese dann für Kreditgeschäfte und ähnliches einsetzen kann. Da sich Banken und Kreditinstitute zu einem Großteil über solche Termineinlagen finanzieren, werden entsprechenden Einlagen erst ab einem Betrag von 10.000 € oder mehr angenommen. Allerdings können Anleger im Gegenzug …
Unter dem Begriff Tageszinsen versteht man die tägliche Auszahlung von Zinsen. Tageszinsen werden allerdings nur in den wenigsten Fällen angeboten, da diese vor allem ein sehr hohes Vermögen voraussetzen. Im Zusammenhang mit Anleihen, Aktienanleihen und Festzinsanleihen ist es allerdings üblich, dass die Zinsen täglich auf das jeweilige Referenzkonto überwiesen werden. Kommt man in den Genuss von Tageszinsen, so erhöht sich zwangsläufig auch die Rendite einer Geldanlage, da man fortan stärker vom Effekt des Zinseszins profitieren kann.
Der Sparerpauschbetrag stellt seit der Einführung der Abgeltungssteuer den Betrag dar, den man steuerfrei aus Zinsen und Dividenden einnehmen darf. Im Zusammenhang mit dem neuen Sparerpauschbetrag können Ledige bis zu 801 € pro Jahr und Verheiratete bis zu 1602 € pro Jahr einnehmen, ohne diese versteuern zu müssen. Anleger sollte allerdings wissen, dass der Sparerpauschbetrag auch aufgeteilt werden kann, sodass auch auf mehreren Konten ein Teil des Freibetrages genutzt werden kann. Wichtig ist aber, dass man den Überblick über die erteilten Freistellungsaufträge behält, da die Bank nicht verpflichtet ist, diesen …
Der Sparerfreibetrag ist ein Begriff, der ehemals für Erträge aus Vermögen verwendet wurde, die nicht versteuert werden mussten. Mit der Einführung der Abgeltungssteuer im Jahr 2009 verlor dieser Begriff allerdings seine Gültigkeit. Dementsprechend spielt der Sparerfreibetrag im Zusammenhang mit Geldgeschäften keine Rolle mehr. Im Zuge der Neuregelung wurde der Sparerpauschbetrag eingeführt, welcher fortan die Höhe steuerfreier Erträge aus Kapitalvermögen regelt.
Der Solidaritätszuschlag ist eine erweiterte Abgabe auf die Einkommens-, Kapitalertrags- und Körperschaftssteuer, welche im Zuge der Deutschen Einheit auferlegt wurde. So ist auf alle Zahlungen ein Zuschlag in Höhe von 5,5% zu erbringen, welcher meist automatisch einbehalten wird. In Verbindung mit Geldanlagen muss der Solidaritätszuschlag nur entrichtet werden, wenn der jeweilige Sparerfreibetrag überschritten wird. Beim Solidaritätszuschlag handelt es sich übrigens um eine direkte Steuer, die also direkt dem Bund zugeteilt wird.