Riester Rente
Was beinhaltet die Riester Rente?
Seit einigen Jahren fördert der deutsche Staat den Aufbau seitens des Bürgers eine private Altersvorsorge betreffend, und zwar in Form der bekannten Riester Rente, die nach dem ehemaligen Bundesarbeitsminister Walter Riester benannt worden ist. Bei der Riester Rente handelt es sich um staatliche Zulagen in bestimmter Höhe, die man als rentenversicherungspflichtigen Arbeitnehmer erhalten kann, wenn man regelmäßig Kapital in einen näher zu definierenden Sparvertrag einzahlt, der dem Aufbauen einer späteren privaten Altersvorsorge dienen muss. Vom Grundsatz her erhalten nur Arbeitnehmer die Riester Zulagen, während zum Beispiel die meisten Selbstständigen diese Form der staatlichen Förderung nicht nutzen können. Die Grundlage der Förderung in rechtlicher Hinsicht ist das so bezeichnete Altersvermögensgesetz, das im Wesentlichen beinhaltet, wie private Vorsorge vom Staat gefördert werden kann und welche Bedingungen vom Sparer und Zulagenempfänger zu erfüllen sind.
Riester Renten Vergleich
Wer hat einen Anspruch auf die Riester Rente?
Wie bereits kurz erwähnt haben etwas verallgemeinernd gesagt alle Arbeitnehmer Anspruch auf den Erhalt der Riester Zulagen. Der Kreis der zulageberechtigten Personen ist allerdings noch etwas größer. Neben den rentenversicherungspflichtigen Arbeitnehmern können auch einige Selbstständige die Riester Zulagen erhalten, falls diese rentenversicherungspflichtig sind, wie zum Beispiel einige Handwerker oder Künstler. Darüber hinaus sind auch pflichtversicherte Landwirte, Bezieher von Arbeitslosengeld I und Arbeitslosengeld II (Hartz4), sowie geringfügig Beschäftigte, falls diese auf ihre Versicherungsfreiheit verzichtet haben und der Arbeitgeberanteil bezüglich der Rentenversicherungs-Beiträge freiwillig aufgestockt wird. Auch Wehr- und Zivildienstleistende, Kindererziehende (allerdings für maximal für die drei erste Lebensjahre des Kindes) und Bezieher von Krankengeld können die Förderung der Riester Rente nutzen. Ebenfalls zulageberechtigt sind die Bezieher von Vorruhestandsgeld, allerdings nur dann, wenn diese zuvor auch rentenversicherungspflichtig gewesen sind. Personen, die dienstunfähig oder auch voll erwerbsunfähig sind bekommen die Zulagen unter den normalen Voraussetzungen ebenso wie Beamte, Richter, Soldaten und auch alle Ehepartner, wo eine Zulagenberechtigung des Ehepartners besteht.
Was bei der Riester Rente zu beachten ist
Nachdem man nun weiß, ob man generell in den Bereich der zulageberechtigten Personen fällt oder nicht, ist es natürlich ebenfalls interessant zu wissen, was ansonsten zu beachten ist, welche Sparformen in den Bereich der Riester Rente fallen und vor allen Dingen, wie hoch die Zulagen eigentlich sind. Zu beachten ist zunächst einmal, dass die Riester Rente Zulagen stets dann zurück gezahlt werden müssen, wenn man den jeweiligen Sparvertrag vorzeitig auflöst, also eine so genannte schädliche Verfügung vornimmt. Dieses ist zum Beispiel dann der Fall, wenn man noch nicht das 60. Lebensjahr erreicht hat. Bezüglich der Steuerpflicht ist festzuhalten, dass die spätere Rentenzahlung aus dem Sparvertrag voll zu versteuern ist. Vom Grundsatz her muss die Zahlung aus dem geförderten Sparvertrag heraus als Rentenzahlung (Leibrente) erfolgen, bis zu 30 Prozent des Gesamtkapitals kann allerdings auch in einer Summe ausgezahlt werden, die ebenfalls voll zu versteuern ist. Ferner ist es wichtig zu wissen, dass ein Riester-Sparvertrag weder verpfändet, noch an eine andere Person abgetreten werden kann.
Was sind die Zertifizierungsvoraussetzungen?
Auch die jeweiligen Sparformen müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllen, damit der Bürger für die dort getätigten Einzahlungen (Sparraten) auch die Riester-Zulagen erhalten kann, was im Allgemeinen als Zertifizierungsvoraussetzungen bezeichnet wird. Zu den Voraussetzungen zählt unter anderem auch, dass an dem Zeitpunkt, an dem die Auszahlung aus dem Sparvertrag heraus beginnt, mindestens das bisher eingezahlte Kapital mitsamt den Zulagen des Staates noch vorhanden sein muss, es darf also kein Verlust entstanden sein. Ferner darf der Sparer kein Kapitalwahlrecht haben, sondern die Auszahlung des Kapitals muss in Form einer lebenslangen Leibrente erfolgen (bis auf die genannte Ausnahme von 30 Prozent Kapitalverfügung). Ferner darf die Auszahlung frühestens ab Vollendung des 60. Lebensjahres des Sparers erfolgen und die Abschlusskosten oder auch die Vertriebskosten des jeweiligen Sparvertrages müssen auf mindestens fünf Jahre verteilt sein. Zu den förderfähigen Sparformen gehören derzeit Banksparpläne, Bausparverträge, private Rentenversicherungen (klassische und fondsgebunden) und bestimmte Investmentfonds-Sparpläne. Ferner werden auch Einzahlungen in eine Pensionskasse oder einen Pensionsfonds gefördert (betriebliche Altersvorsorge auf privater Basis) und neuerdings ist auch die Tilgung eines Baudarlehens durch auf dem Sparvertrag angesammeltes Kapital zulagenunschädlich möglich.
Wie hoch sind die Riester Zulagen?
Wie hoch ist nun die Förderung durch die Riester Rente? Jeder der genannten zulageberechtigten Personen kann dann eine Förderung erhalten, wenn im Jahr mindestens 60 Euro in einen in Frage kommenden Sparvertrag eingezahlt werden. Wer die volle Förderung erhalten möchte, muss mindestens vier Prozent seines monatlichen Bruttoeinkommen in den Sparvertrag einzahlen. Der maximale Förderbetrag liegt derzeit bei Erwachsenen bei 154 Euro im Jahr. Dieser Betrag wird als Grundzulage bezeichnet. Ferner gibt es noch eine Kinderzulage, wobei hier Kinder, die ab dem Jahre 2008 geboren sind jährlich 300 Euro erhalten und „ältere“ Kinder 185 Euro im Jahr. Alternativ zu den Zulagen kann man übrigens auch die Sparbeiträge als Sonderausgaben von der Steuer absetzen, was sich allerdings nur sehr selten finanziell rechnet. Berufseinsteiger, wenn Sie noch keine 25 Jahre alt sind, bekommen einmalig eine um 200 Euro erhöhte Grundzulage.