Rürup Rente
Rürup Rente Einführung
Auch die Rürup Rente, die eigentlich Basisrente heißt und nach Bert Rürup (Ökonom) ihren Namen trägt, ist eine staatliche Förderung von privater Altersvorsorge des Bürgers. Diese kapitalgedeckte Form der Rente gibt es in Deutschland seit dem Jahre 2005 und Hauptinhalt der Ruerup Rente ist wie auch bereits bei der Riester Rente, dass der Bürger aus einem Sparvertrag heraus eine lebenslange spätere Rentenzahlung erhält, wobei die vorherigen Einzahlungen mit staatlichen Mitteln gefördert werden. Da die meisten Selbstständigen keine Riester Rente nutzen können, gilt die Rürup Rente im Allgemeinen als „Ersatz-Rente“ für Selbstständige. Der große Unterschied zur Riester Rente besteht weiterhin darin, dass der Empfänger keine direkten Zulagen in Form von Kapital erhält, sondern er kann bis zu einer gewissen Grenze die getätigten Sparbeiträge in den „Rürup-Vertrag“ als Sonderausgaben steuerlich berücksichtigen lassen, es wird also das zu versteuernde Einkommen vermindert. Das angesparte Kapital wird übrigens beim Bezug von ALG II nicht auf das Vermögen angerechnet.
Rürup Renten Vergleich
Für wen ist die Rürup Rente geeignet?
Vom Grundsatz her können nicht nur Selbstständige, sondern auch Arbeitnehmer die Rürup Rente nutzen, was allerdings in fast allen Fällen für den Arbeitnehmer nicht so rentabel wie die Förderung durch die Riester Zulagen ist. Es ist aber keinesfalls so, dass die Rürup Rente ausschließlich nur von Selbstständigen genutzt werden darf. Dennoch sind die Selbstständigen, in erster Linie die Selbstständigen mit einem relativ hohen Einkommen, also einer recht hohen steuerlichen Belastung, die Zielgruppe für die Nutzung der Basisrente. Für diese Personengruppe ist die Möglichkeit, die Einzahlungen in einen Rürup fähigen Sparvertrag steuerlich abzusetzen derzeit auch die noch einzige Möglichkeit, staatlich bezuschusst privat für das Alter vorzusorgen. Die Alternative des möglichen Sonderausgabenabzugs von Beiträgen zur private Rentenversicherung oder zur Kapitallebensversicherung ist nämlich für Neuverträge ab dem Jahre 2005 gestrichen worden, sodass für viele Selbstständige die Rürup-Rente alleine als Fördermöglichkeit bleibt.
Was bei der Ruerup Rente zu beachten ist
Bezüglich der Ruerup Rente gibt es einige wichtige Aspekte zu beachten, wozu auch mögliche Vor- und Nachteile gehören. Zunächst einmal werden, wie bei der Riester Rente, auch m Zuge der Basisrente nur bestimmte Sparformen gefördert, welche die Zertifizierungsvoraussetzungen erfüllen. Generell zählen dazu die konventionelle und die fondsgebundene Rentenversicherung, britische Lebensversicherungen und bestimmte Investmentfonds-Sparverträge. Neben dem Vorteil des Sonderausgabenabzugs sind Rürup-Sparverträge während der so genannten Ansparphase auch vor Pfändung geschützt und werden nicht in das relevante Vermögen bei Hartz4-Bezug mit eingerechnet. Einer der Nachteile besteht jedoch zum Beispiel darin, dass keine unschädliche Verfügung möglich ist, bevor der Sparer das 60. Lebensjahr vollendet hat, zudem besteht kein Kapitalwahlrecht und die späteren Rentenzahlungen müssen versteuert werden. Zu den Voraussetzungen zum Erhalt der Rürup Rente, also der Möglichkeit des Sonderausgabenabzugs, zählt zum Beispiel, dass nur eine monatliche Rentenzahlung laut Vertrag vorgesehen sein darf. Ferner darf die Rentenzahlung nicht vor Vollendung des 60. Lebensjahres (gilt für Verträge, die vor dem Jahre 2012) abgeschlossen werden) bzw. des 62. Lebensjahres (bei Verträgen ab 2012) des Sparers erfolgen. Da im Todesfall des Sparers das gesamte Guthaben verfällt, wenn der Tod vor Beginn der Rentenzahlung eintritt, sollte man unbedingt eine zusätzliche Hinterbliebenen-Versicherung abschließen, was heutzutage möglich ist.
Wie sieht es mit den steuerlichen Aspekten aus?
Die steuerliche Behandlung und die Höhe des möglichen Abzuges der Sparbeiträge zum Rürup-Sparvertrag muss man differenziert betrachtet, da das System auf eine Staffelung aufbaut. Während der Ansparphase können Sparbeiträge zu einem Rürup fähigen Sparvertrag bis zu einer bestimmten Grenze als Sonderausgaben abgesetzt werden. Allerdings ist nicht der volle jährliche Sparbeitrag absetzbar, sondern je nach aktueller Jahreszahl nur ein bestimmter Teil. Begonnen wurde im Jahre 2005 mit einer Abzugsfähigkeit von 60 Prozent des Sparbeitrages, allerdings maximal auf eine Basis von 20.000 Euro im Jahr (Ledige, Verheiratete 40.000 Euro). Dieser Prozentsatz steigt von 2005 an um jährlich zwei Prozent, sodass im Jahre 2025 dann 100 Prozent der Sparbeiträge (maximal 20.000 Euro) als Sonderausgaben geltend gemacht werden können. Für das Jahr 2009 bedeutet das zum Beispiel, bei einem aktuellen Abzugssatz von 68 Prozent könnte ein Sparer, der jährlich 4.000 Euro in einen Rürup fähigen Sparvertrag einzahlt, 2.720 Euro als Sonderausgaben einsetzen. Das zu versteuernde Einkommen würde sich also um diesen Betrag verringern, was bei einem Steuersatz von beispielsweise 25 Prozent immerhin eine „Ersparnis“ von 680 Euro bedeuten würde.
Auch die Versteuerung der Rentenzahlungen aus dem Rürup-Vertrag während der Rentenphase ist gestaffelt. Die Höhe der Versteuerung ist abhängig davon, in welchem Jahr die Rentenzahlung beginnt. Erhielt man im Jahre 2005 das erste Mal eine Rentenzahlung aus dem Rürup-Vertrag, dann sind die Rentenzahlungen zu 50 Prozent steuerpflichtig. Dieser Anteil steigt bis zum Jahre 2020 um jährlich zwei Prozent und danach um jährlich ein Prozent, sodass bei einer erstmaligen Rentenzahlung im Jahre 2040 der volle Betrag zu versteuern ist.
Fazit zur Rürup Rente
Als Fazit zur Rürup Rente bleibt festzuhalten, dass diese in der Regel nur für Selbstständige in Frage kommt, Arbeitnehmer sind mit der Riester-Rente meistens besser bedient. Selbstständige allerdings sollten auf diese Fördermöglichkeit nicht verzichten, denn im Vergleich zur rein privaten Altersvorsorge ohne staatliche Begünstigungen kann man seine zu zahlende Einkommensteuer um einige hundert Euro, bei Personen mit einem sehr hohen Einkommen sind es sogar über 1.000 Euro, jährlich reduzieren.